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Drittmittelprojekt Werkzeugkasten II

Projektbeschreibung

Das im Jahr 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sieht in § 10b SGB VIII die Implementierung von sognannten Verfahrenslots*innen vor. Mit der Einführung von Verfahrenslots*innen soll der Unterstützungsbedarf von jungen Menschen sowie deren Müttern, Vätern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten gedeckt werden, die einen (möglichen) Eingliederungshilfebedarf aufgrund einer (drohenden) Behinderung haben. Die Verfahrenslotst*innen sollen dazu dienen, Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu bewältigen und die Adressat*innen bei der Geltendmachung von Unterstützungsleistungen begleiten, unterstützen und auf die entsprechende Leistungsgewährung hinwirken.


Bis zum 01.01.2024 sind die Jugendämter daher gefordert, entsprechende Fachkräfte weiterzubilden oder zu gewinnen. Zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung von Empfehlungen für ein Curriculum zur Qualifizierung der Verfahrenslots*innen nach § 10b SGB VIII. Das in einer Synopse zusammengetragene und kondensierte Curriculum wird mittels sogenannter Praxisworkshops von Expert*innen aus Freien- und Öffentlichen Trägern sowie Expert*innen in eigener Sache – den Adressat*innen – reflektiert. Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist es, jeweils nach dem ersten und dem dritten Praxisworkshop eine Onlinebefragung unter den rund 600 Jugendämtern durchzuführen, um das Curriculum zu evaluieren.

Dauer des Projekts

01.02.2023 bis 31.12.2023

Weitere Infos

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