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IU Magazin - Rund ums Studium Energiegeld für Studierende: Deine Energiepauschale von 200 Euro

Darum geht's

Bereits zu Beginn des neuen Jahres soll die Entlastung für Studierende ausgezahlt werden. Doch wer hat Anspruch und wie kann man den sogenannten Heizkostenzuschuss beantragen? Wir klären die wichtigsten Fragen und geben praktische Spar-Tipps. 


Artikel | Lesezeit: 5 Min. | 19. Jan 2023, verfasst von Kristin

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung steht bereit. Mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro soll es aufgrund der steigenden Energiepreise Soforthilfe leisten. Auch Studierende werden so unterstützt. Ziel ist es, allen, die sich in einer akademischen Ausbildung befinden, mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro entgegenzukommen. Beim Energiegeld handelt es sich um eine Art Heizkostenzuschuss als Entlastung für die aktuell noch immer sehr hohen Energiepreise. Das Energiegeld für Studierende soll so schnell und einfach wie möglich auf den Weg gebracht werden.

Wer darf die Energiepauschale in Anspruch nehmen?

Das Energiegeld für Studierende steht Teilzeitstudierenden, Studierenden im Urlaubssemester und Studierenden im dualen Studium zu. Für sie gilt: Wer seit 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert ist, kann die Einmalzahlung beantragen. Wer neben dem Studium z.B. in einem Minijob oder als Werkstudent arbeitet und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), erhält sogar eine weitere Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt dann über den Arbeitgeber. 

Good to know

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für die Energiepauschale besonders eingesetzt: 


"Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine." 

Wie kann das Energiegeld für Studierende beantragt werden?

Alle Studierende, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben sind, sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Voraussetzung für das Energiegeld für Studierende ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. Das Bundesbildungsministerium arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Entlastung für Studierende und damit an der Umsetzung der Einmalzahlung. Bereits im November wurde das entsprechende Gesetz vom Kabinett beschlossen und soll nun in Kraft treten. Geplant ist, dass das Energiegeld für Studierende über eine gemeinsame digitale Plattform beantragt werden kann. Weitere Details dazu werden aktuell zwischen Bund und Ländern besprochen. 

Wann soll das Energiegeld für Studierende ausgezahlt werden?

Aktuell wird noch an einer digitalen Antragsplattform gearbeitet. Ein Vorbild dafür liefert die Webseite bafög-digital.de des Landes Sachsen-Anhalt. Es lohnt sich, diese zu besuchen, um sich ein erstes Bild der digitalen Antragstellung zu machen. In der Zwischenzeit bringt Sachsen-Anhalt seine Expertise mit dem Digitalisierungsprojekt mit ein. Und wann soll das Energiegeld ausgezahlt werden? Da das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, soll die Auszahlung so schnell wie möglich starten, also noch in diesem Winter. 

Welche kostenreduzierenden Maßnahmen gibt es noch?

Neben dem Energiegeld für Studierende gibt es weitere Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren und sich finanziell zu entlasten. Die IU Internationale Hochschule (IU) bietet beispielsweise verschiedene Stipendien an. Jeden Monat vergibt die Hochschule insgesamt vier 50%-Stipendien an ausgewählte Personen, die noch nicht an der IU Internationale Hochschule immatrikuliert sind. Mit dem IU Stipendium werden unter anderem Menschen mit Beeinträchtigungen, Women in Tech, Alleinerziehende oder Neustarter:innen, die ihren ganz eigenen Bildungsweg gehen wollen, gefördert. Oder: Für besonders begabte Student:innen der IU bietet das Deutschlandstipendium der Bundesregierung eine weitere Option, Kosten zu senken. Mit einer Entlastung in Höhe von monatlich 300 Euro profitieren vor allem Studierende mit besonders herausragenden Leistungen.   

Sobald Studiengebühren von Studierenden selbst getragen werden, können die gezahlten Beträge in der Regel unmittelbar als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Das gilt in jedem Fall, wenn das Studium nach Abschluss eines Erststudiums oder einer ersten Berufsausbildung absolviert wird. Allgemeine Informationen zur Steuererklärung für Studierende können darüber hinaus helfen, den Antrag und deren Möglichkeiten besser zu verstehen.   

Finanzielle Entlastung durch Steuereinsparungen im Studium?

Das ist durchaus möglich. Prof. Dr. Michael Stephani, unser IU Experte im Studienfach Finance, Accounting and Taxation, weiß, wie man ein Studium gewinnbringend geltend machen kann:  

"Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein großes Thema. Doch wer will sich da wirklich reindenken? Dabei kann es am Ende um viel Geld gehen. Dass man zum Beispiel auch den heimischen Arbeitsplatz geltend machen kann, wissen nur wenige." 

Vorleistungen vor Studienbeginn anrechnen lassen und sparen?

Wenn bereits studiert, gearbeitet oder eine Ausbildung gemacht wurde, können diese Vorleistungen angerechnet werden. So verkürzt sich die Studienzeit und es können 30 Euro pro anerkanntem ECTS-Punkt gespart werden. Um von allen Vorleistungen zu profitieren, ist es wichtig, den entsprechenden Antrag noch vor Ende des kostenfreien Probemonats an der IU Internationalen Hochschule (IU) einzureichen. Apropos Probemonat: Dieser macht durchaus Sinn, wenn man sich z.B. für ein Fernstudium interessiert, es vorab aber gern testen möchte. Vier Wochen lang können alle Online-Lehrveranstaltungen, Vod- und Podcasts sowie smarte Tools unverbindlich ausprobiert werden. Wie man an der IU ein Studium kostensparend finanzieren kann und welches Modell am besten passt, wird gemeinsam mit dem IU Finanzierungsteam individuell ausgewertet.  

Mein Beruf ist das Schreiben und das tue ich im Fernstudium der IU. Als Redakteurin und Texterin bin ich hier Teil eines tollen Teams im Marketing. Meine ersten Schritte als Copywriter machte ich in einer großen Werbeagentur – und das eher zufällig. Studiert habe ich Germanistik. Heute ist mir wichtig, mit Worten etwas zu bewegen. Und wenn es nur der rechte Mundwinkel ist.

Kristin

IU Redakteurin

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