(Stand: November 2023)
BRING A FRIEND – STUDIERENDE
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Prämie für die Vermittlung eines Studierenden oder eines:einer Teilnehmenden sind nur dann erfüllt, sofern die geworbene Person für ein Studium oder anderes Angebot an der IU Internationalen Hochschule (im Folgenden: IU) immatrikuliert ist und alle Unterlagen zur vollständigen Immatrikulation vorliegen. Ausgeschlossen sind geworbene Studierende im dualen Studium ohne Praxispartner. Für die Zahlung der Prämie ist essenziell, dass die geworbene Person in der Online-Bewerbung der IU im vorgesehenen Feld angibt, geworben worden zu sein. Nach Absenden der Online-Bewerbung ist ein Nachtrag des:der Werber:in nicht mehr möglich. Die Empfehlung ist ungültig, sofern vor der Empfehlung bereits Kontakt zwischen der geworbenen Person und der IU bestand. Die Vergütung der Prämie im Präsenzstudium der IU myStudies ist ausgeschlossen, sofern die geworbene Person (zusätzlich) über eine:n Agent:in geworben wurde. Darüber hinaus ist die gewerbliche Vermarktung der Bring a Friend-Aktion auf eigenen Webseiten oder innerhalb ähnlicher Formate ausdrücklich untersagt.
Ausgeschlossen von der Bring a Friend-Aktion sind alle Mitarbeitenden der IU Group N.V. und deren Tochtergesellschaften.
BRING A FRIEND – WERBER:INNEN
Die werbende Person muss zum Zeitpunkt der Geltendmachung in ein Studium oder anderes Angebot der IU Internationalen Hochschule vollständig eingeschrieben sein oder erfolgreich graduiert haben. Die Möglichkeit der Weiterempfehlung umfasst das aktuelle Weiterbildungs- und Studienangebot der IU Internationalen Hochschule, außer dual Studierende ohne Praxispartner. Ausgeschlossen von der Bring a Friend-Aktion sind alle Mitarbeitenden der IU Group N.V. und deren Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist die gewerbliche Vermarktung der Bring a Friend-Aktion auf eigenen Webseiten oder innerhalb ähnlicher Formate ausdrücklich untersagt.
Die Auszahlung findet binnen acht Wochen nach Eintreten dieser Voraussetzungen statt. Die Geldprämie wird nur an Personen vergütet, die ihren Wohnsitz in Deutschland bzw. ein IBAN-Bankkonto haben. Alle anderen erhalten ersatzweise einen Gutschein in Höhe der jeweiligen Geldprämie. Die Übersendung des Gutscheins findet innerhalb von acht (8) Wochen nach dem Eintreten der entsprechenden Voraussetzungen statt.
BRING A COMPANY
Die Prämie für die Vermittlung eines Praxispartners im dualen Studium wird nur dann vergütet, sofern das Unternehmen sich als Partner im dualen Studium registriert (mündlich oder schriftlich) und aktiv als Partner tätig wird.
Dabei darf das Unternehmen noch nicht als Praxisunternehmen mit der IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden: IU) zusammenarbeiten. Sollte ein Studienvertrag mit einem:einer dual Studierenden des potentiellen Praxispartners geschlossen werden, so kommt der Betrag binnen acht Wochen nach Abschluss zur Auszahlung, vorausgesetzt der Studienvertrag wird nicht innerhalb der eingeräumten Widerrufsfrist widerrufen. Neben Studierenden im dualen Studium sind auch Unternehmen und Studierende anderer Units herzlich dazu eingeladen, Unternehmen als mögliche neue Praxispartner zu empfehlen. Von der Aktion zur Vermittlung eines Praxisunternehmens sind ausgeschlossen: Studierende des dualen Studiums, die während des Studiums ihr Praxisunternehmen wechseln, sowie Bewerber:innen für das duale Studium, die ihr zukünftiges Praxisunternehmen werben möchten. Eine Übertragung der Prämie an die geworbene Person oder Dritte ist nicht möglich. Darüber hinaus ist die gewerbliche Vermarktung der Bring a Company-Aktion auf eigenen Webseiten oder innerhalb ähnlicher Formate ausdrücklich untersagt. Ausgeschlossen von der Bring a Company-Aktion sind alle Mitarbeitenden der IU Group N.V. und deren Tochtergesellschaften.
Sprachfassung
Die englische Version dieser Teilnahmebedingungen ist ausschließlich eine keine Bindungswirkung entfaltende Übersetzung, welche lediglich zur Information zur Verfügung gestellt wird. Bei den in deutscher Sprache verfassten Teilnahmebedingungen handelt es sich um den für beide Parteien bindenden Wortlaut. Im Fall von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Teilnahmebedingungen geht die deutsche Fassung vor.
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